AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Werkleistungen der Firma Auto-Pax, insbesondere für Kfz-Aufbereitung, Kfz-Reparaturen, Karosserie- und Lackarbeiten, Smart-Repair, Reifenservice, Auto An- und Verkauf sowie den Abschleppdienst. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Auto-Pax stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen Auto-Pax und dem Kunden kommt durch Auftragserteilung (mündlich, schriftlich oder digital) und deren Annahme durch Auto-Pax zustande.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Fertigstellung bzw. bei Abholung des Fahrzeugs fällig.
Bei umfangreicheren Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
4. Leistungsumfang
Auto-Pax führt die beauftragten Arbeiten fachgerecht nach dem Stand der Technik aus. Änderungs- oder Zusatzarbeiten werden nur nach Rücksprache und Zustimmung des Kunden ausgeführt.
5. Ersatzteile und Altteile
Ersatzteile werden in Erstausrüsterqualität oder auf Wunsch des Kunden in Originalqualität verbaut. Altteile werden entsorgt, sofern der Kunde sie nicht bei Auftragserteilung ausdrücklich zurückverlangt.
6. Abnahme des Fahrzeugs
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Fertigstellung unverzüglich abzuholen und die Leistung abzunehmen. Mit Abnahme erkennt der Kunde die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten an, sofern keine offensichtlichen Mängel vorliegen.
7. Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
Für Werkleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.
Ausgeschlossen sind Mängel, die entstehen durch:
• unsachgemäße Nutzung,
• normale Abnutzung,
• äußere Einwirkung,
• eigenmächtige technische Veränderungen des Kunden.
8. Haftung
Auto-Pax haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfachen Fahrlässigkeit haftet Auto-Pax nur für Schäden aus:
• Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit,
• wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Für Wertgegenstände im Fahrzeug übernimmt Auto-Pax keine Haftung, wenn diese nicht ausdrücklich übergeben wurden.
9. Abschleppdienst / Verwahrung
Fahrzeuge, die durch Auto-Pax abgeschleppt wurden, werden auf dem Betriebsgelände sicher verwahrt. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 3 Kalendertagen nach dem Abschleppen abzuholen.
Wird das Fahrzeug nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, berechnet Auto-Pax eine tägliche Verwahrgebühr. Die Höhe der Verwahrkosten richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder einer individuell vereinbarten Pauschale. Nach Ablauf von 14 Tagen ist Auto-Pax berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden umzusetzen oder – nach schriftlicher Ankündigung – anderweitige Maßnahmen zu treffen.
10. Eigentumsvorbehalt
Bei Verkauf eines Fahrzeugs bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Auto-Pax.
11. Datenschutz
Auto-Pax verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags gemäß DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Lauterbach (Hessen).
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
